Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen. Wenn Sie andere Fragen zu unseren Leistungen haben, wenden Sie sich gerne an unser Team.

  • Termine vereinbaren Sie bitte bequem online über "Termin vereinbaren". Hier finden Sie alle verfügbaren Termine. Nach der Terminreservierung erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung. Ich freue mich auf Sie!

  • Ihr Termin wird speziell für Sie reserviert. Eine Terminverschiebung ist problemlos möglich. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail an medical.opera@biogenaplaza.com

    Bitte beachten Sie, dass eine Terminverschiebung kürzer als 24 Stunden zuvor in Einzelfällen nicht mehr möglich sein kann, wenn beispielsweise Impfstoffe oder Labortests bereits bestellt wurden, da diese ein Ablaufdatum haben.

  • Sie können Ihren Termin kostenfrei bis 24 Stunden vor Ihrem Termin stornieren. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail an

    termin@doktor-kuzio.at

    . Sie erhalten den vollen Betrag rückerstattet. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung 5-10 Werktage dauern kann.

  • Als Neupatient bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zu Ihrem Termin:


    - Bisherige Befunde
    - Eine Liste Ihrer Medikamente
    - Evtl. Ihren Impfpass

  • Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse hat. Das bedeutet, dass Patienten die Kosten für die Behandlung zunächst selbst tragen und anschließend die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse einreichen. Patienten erhalten 80% des Kassentarifs von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zurückerstattet. Private Zusatzversicherungen übernehmen oft den vollen Betrag. Die Vorteile eines Wahlarztes liegen oft in kürzeren Wartezeiten, mehr Zeit für den Patienten und einer individuelleren Betreuung.

    • Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Die Patienten können sich ihren Arzt frei aussuchen, bezahlen sämtliche Behandlungskosten zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet dann einen Teil der Kosten.

    • Ein Privatarzt hat in der Regel einen Kassenvertrag und erbringt neben den Kassenleistungen auch zusätzliche Privatleistungen, die nicht von der Krankenkasse vergütet werden. Diese Privatleistungen werden ebenfalls zunächst vom Patienten bezahlt und können ggf. bei einer privaten Zusatzversicherung eingereicht werden.

      Grundsätzlich besteht kein Unterschied in der Honorarhöhe zwischen Privatärzten und Wahlärzten, da beide frei in ihrer Honorargestaltung sind.

  • Kassenärzte haben einen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. SVS, ÖGK, BVAEB, KFA). In diesen Verträgen sind Öffnungszeiten, Honorare und abrechenbare Leistungen genau definiert.

    Wahlärzte hingegen haben keinen Kassenvertrag und dies hat viele Vorteile für Patienten:

    1. Freie Arztwahl: Patienten können den Wahlarzt frei wählen.

    2. Mehr Zeit für Patienten: Wahlarztpraxen bieten oft längere und individuellere Konsultationen, da die Ärzte weniger an enge Zeitvorgaben gebunden sind.

    3. Kürzere Wartezeiten: Termine bei Wahlärzten sind häufig schneller verfügbar, da sie in der Regel weniger Patienten betreuen als Kassenarztpraxen.

    4. Umfassendere Betreuung: Wahlärzte haben oft die Möglichkeit, umfassendere diagnostische und therapeutische Maßnahmen anzubieten, die über das Kassenangebot hinausgehen.

    5. Persönliche Atmosphäre: Die Betreuung durch einen Wahlarzt ist oft persönlicher und patientenorientierter, was zu einem besseren Vertrauensverhältnis beitragen kann.

    6. Flexibilität bei Terminen: Wahlärzte können flexibler bei der Terminvergabe sein, was besonders für Berufstätige von Vorteil ist.

  • Absolut! Eine Überweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Wenn Sie ein Anliegen haben, können Sie direkt einen Termin buchen.

  • "Wahlarzt für alle Kassen" bedeutet, dass der Arzt keinen Vertrag mit einer der gesetzlichen Krankenkassen hat und für Patienten aller Krankenkassen sowie für Privatversicherte und Selbstzahler gleichermaßen zugänglich ist. Meine Praxis ist ein solcher Wahlarzt für alle Kassen.

    In manchen Fällen kann der Hinweis "Wahlarzt für ÖGK" auftreten. Das bedeutet, dass der Arzt einen Kassenvertrag mit allen gesetzlichen Krankenkassen außer der ÖGK hat.